Wir rechnen kostenlos für Sie ab!

Die mit dem Button gekennzeichneten Produkte sind als Sprechstundenbedarf abrechnungsfähig.

Wir rechnen Rezepte mit den Krankenkassen als Serviceleistung kostenlos ab.

Bitte fügen Sie Ihrer Bestellung ein vollständig und korrekt ausgefülltes Rezept bei oder senden Sie es uns nach Erhalt der Ware zu. Der Mindestwert pro Rezept liegt bei 20,00 Euro.

Patientenrezept

Bitte achten Sie darauf, dass das Patientenrezept zusätzlich zu den Punkten 1 – 9 (siehe unten) folgende Angaben enthält:

  • Adresse des Patienten
  • Datum und Unterschrift des Patienten auf der Rückseite

Die Abrechnung erfolgt nach den Vorgaben der Krankenkassen.

So füllen Sie das Rezept richtig aus

Bei jedem Rezept für den Sprechstundenbedarf muss die Betriebsstättennummer (BSNR) und Vertragsarztnummer (LANR) angegeben werden. Bei mehreren Ärzten in einer Praxis ist die LANR des unterschreibenden Arztes aufzudrucken.

  1. Kostenträger Krankenkassennummer
  2. Bezeichnung: Sprechstundenbedarf & Quartal
  3. Nr. 9 als Ziffer Sprechstundenbedarf ankreuzen
  4. Kassen-Nr.
  5. 9-stellige Betriebsstättennummer (BSNR)
  6. Vertragsarztnummer (LANR)
  7. Ausstellungsdatum
  8. Sprechstundenartikel mit PZN und exakter Größen-, Inhalts-, Mengenangaben eintragen (maximal 3 Positionen, Bayern 7 Positionen, evtl. weitere Rezepte verwenden)
  9. Vertragsarztstempel, Unterschrift des Arztes

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